Damit sich die Bundestagsabgeordneten mit voller Kraft ihren Aufgaben widmen können, kümmern sich die 2.500 Beschäftigten der Bundestagsverwaltung um die Besucher, betreuen die mit 1,3 Millionen Bänden drittgrößte Parlamentsbibliothek der Welt, machen Gesetzestexte online zugänglich und protokollieren sämtliche Bundestagssitzungen. Den Wortlaut der Debatten können die Bürger/-innen bereits kurz nach den Sitzungen im Internet nachlesen. Außerdem helfen die Beschäftigten den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die Bürgeranliegen zu bearbeiten: Allein im Jahr 2006 waren es 22.144 Anregungen zur Gesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden. Sind Bundestagsabgeordnete für ihre Arbeit auf sachkundige Expertisen angewiesen, helfen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit einer Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstands zu jedem Thema aus.
Die Bundeskanzlerin und ihre 15 Minister/-innen sind durch freie Wahlen in ihr Amt gekommen. In der Vorbereitung ihrer Entscheidungen sind sie auf die qualifizierte und zuverlässige Mitarbeit der Angestellten und Beamt/-innen der Ministerialbürokratie angewiesen. Auf der Arbeitsebene sind diese Beschäftigten nicht an die jeweilige Regierungspartei gebunden. Sie gewährleisten damit die notwendige Kontinuität des Regierungshandelns und die fortlaufende Fachkompetenz auch über den nächsten Wahltag hinaus.
Wer glaubt, Diplomat/-innen würden im Ausland vor allem Cocktailpartys besuchen oder im diplomatischen Chor singen, liegt falsch. In den 229 Botschaften und Konsulaten vertreten die Beschäftigten des Auswärtigen Amts die politischen Interessen der Bundesrepublik und fördern den Kulturaustausch. Darüber hinaus sammeln die Auslandsvertretungen alle frei verfügbaren Informationen über die politische Lage im Gastland. Diese bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den jeweiligen Ländern. Auch die Wirtschaft profitiert davon.
Mit den Kosularabteilungen haben es die Bürger/-innen zu tun, wenn sie im Ausland ihren Pass verlieren oder mit der Justiz des Gastlands in Konflikt geraten. Die Beamt/-innen helfen außerdem bei komplizierten Zusammenführungen von Familien, bei Naturkatastrophen und politischen Krisen im Ausland. So geben Reisehinweise Auskunft darüber, welche Länder unbedenklich besucht werden können bzw. bei welchen Ländern von einer Reise eher abgeraten wird. Wird im Falle einer Geiselnahme das Leben von Deutschen im Ausland bedroht, sind Informationen und Kontakte in das jeweilige Land unabdingbar.
Der deutsche Föderalstaat ist nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert: Alle Aufgaben, die nicht zwingend vom Bund geregelt werden müssen, liegen automatisch in der Regierungskompetenz der Länder. Von der Polizei und Finanzverwaltung über Schulen und Universitäten bis hin zur Justiz: Mit 2,3 Millionen Beschäftigten übernehmen die 16 Bundesländer den größten Teil der öffentlichen Aufgaben in Deutschland.
Während die Landesregierung alle vier Jahre zur Wahl steht, bilden die Angestellten in den Landesverwaltungen die Grundlage für eine kontinuierliche, hoch qualifizierte Regierungsarbeit. Das Aufgabenspektrum in der Vertretung der Landesinteressen und in der Unterstützung der regionalen Wirtschaft wächst von Jahr zu Jahr. Die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre haben jedoch dazu geführt, dass die öffentlich Bediensteten trotz steigendem Arbeitsaufwand reale Einkommensverluste hinnehmen mussten.
Die etwa 13.000 Kommunen in Deutschland übernehmen gesetzliche Aufgaben, z. B. die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung, und auch freiwillige Aufgaben, wie z. B. Theater, Schwimmbäder und Bibliotheken. Neben den Verwaltungsangestellten beschäftigen die Kommunen u. a. Hausmeister/-innen, Busfahrer/-innen, Erzieher/-innen und Lebensmittelkontrolleur/-innen. Ziel ist hier nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Gemeinwirtschaftlichkeit; es gilt das Kostendeckungsprinzip. Wer kommunale Dienstleistungen privatisiert, um kurzfristig Haushaltslöcher zu beseitigen, gefährdet ein funktionierendes Gemeinwesen – zu Lasten der Bürger/-innen.
Wer zahlt schon gern Steuern!? Sicherheit, Infrastruktur, soziale Leistungen – was Bürger/-innen von einem modernen Staat erwarten, will bezahlt werden. Weil der Staat über die Festsetzung und Erhebung von Steuern direkt auf das Eigentum seiner Bürger/-innen zugreift, gehört diese Aufgabe zwingend in öffentliche Hände. Doch da den Finanzämtern das Personal fehlt, um die Einhaltung der Steuergesetze umfassend zu prüfen, entstehen dem Staat jedes Jahr Mindereinnahmen von rund 75 Milliarden Euro. Die Folgen: Ausgabenkürzungen und/oder Steuererhöhungen.
„Haben Sie etwas zu verzollen?“ – auf die klassischen Aufgaben Warenabfertigung und Grenzkontrolle lässt sich der Zoll nicht mehr reduzieren: Er bekämpft Schwarzarbeit, Geldwäsche und Subventionsbetrug und vollstreckt Geldforderungen des Bundes. Die rund 36.400 Bediensteten nahmen 2006 etwa hundert Milliarden Euro an Steuern und Zöllen ein – die Hälfte des Steueraufkommens des Bundes. Im gleichen Jahr beschlagnahmten sie 415 Millionen unversteuerte Zigaretten, 5,3 Tonnen Drogen, gefälschte Waren im Wert von über einer Milliarde Euro und über 50.000 geschützte Tiere und Pflanzen.
Die Bundesbank versorgt die Wirtschaft mit Bargeld, ersetzt zerstörte Banknoten, stellt Falschgeld sicher und übergibt es der Polizei. Geschäftsbanken können Gelder kurzfristig bei ihr anlegen. Für Behörden und Sozialversicherungsträger führt die Bundesbank Konten und wickelt deren Bankdienstleistungen ab. Sie hütet Währungsreserven (z. B. Goldreserven, Wertpapiere in ausländischer Währung, Guthaben bei ausländischen Banken) und führt die Bankenaufsicht. 2006 erwirtschafteten die 11.000 Beschäftigten einen Überschuss von 4,2 Milliarden Euro, der wie immer dem Bundeshaushalt zugutekommt.
Die elf Landesbanken unterstützen die Bundesländer bei ihren Bankgeschäften und bei der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung. Ihre rund 48.300 Beschäftigten nehmen somit einen öffentlichen Auftrag wahr. Meist bilden regionale Sparkassenverbände das Fundament einer Landesbank. Für die Sparkassen übernehmen die Landesbanken die zentrale Verrechnung des bargeldlosen Verkehrs und die Verwaltung der Liquiditätsreserven. Außerdem sind sie für die Refinanzierung der Sparkassen durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen zuständig.
Sie versorgen 50 Millionen Privatkunden und regionale Unternehmen mit Girokonten, Geldanlagemöglichkeiten und Krediten: Als öffentliche Banken stehen die Sparkassen prinzipiell allen Bürger/-innen zur Verfügung. Die Förderung des Sparsinns und der Vermögensbildung, die Versorgung des Mittelstands und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise mit Girokonten und Krediten sind nur einige ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die 457 Sparkassen gehören Städten und Kreisen. In den 18.000 Filialen arbeiten rund 280.000 Beschäftigte und 21.000 Auszubildende.
Die mehr als 4.800 Gerichtsvollzieher/-innen in Deutschland haben keinen leichten Job: Um Urteile zu vollstrecken, pfänden sie Vermögensgegenstände oder Gehälter, führen Delinquent/-innen zur Blutentnahme vor oder bringen Kinder zum sorgeberechtigten Elternteil – notfalls auch gewaltsam. Ein eventueller Zeitverzug bei den Vollstreckungen liegt indes nicht am Beamtenstatus der Gerichtsvollzieher/-innen, sondern an ihrer geringen Anzahl. Da es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, die in bürgerliche Rechte eingreifen, ist die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens, wie sie einige Bundesländer planen, höchst problematisch.
Richter/-innen, Staatsanwält/-innen, Justizwachtmeister/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Bewährungshelfer/-innen, Verwaltungsangestellte – über 120.000 Beschäftigte arbeiten für die Justiz: an den ordentlichen Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof) und deren Staatsanwaltschaften, an den Fachgerichten (Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichte) und den Verfassungsgerichten. 15.000 Rechtspfleger/-innen kümmern sich u. a. um Nachlass-, Vormundschafts- und Grundbuchsachen sowie um Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen; meist im direkten Kontakt mit Bürger/-innen. An der langen Dauer vieler Verfahren lässt sich erkennen, in welchem Maße die Justiz personell unterbesetzt ist.
Die Gewerbeaufsicht (in manchen Bundesländern auch „Amt für Arbeitsschutz“ oder „Amt für Umweltschutz“ genannt) schützt die Bürger/-innen zu Hause und am Arbeitsplatz vor gesundheitlichen Gefährdungen. Sie kümmert sich um die Einhaltung der Vorschriften etwa bei Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen oder der betrieblichen Abwasser- und Abfallentsorgung. Diese Aufgabe erfordert ein loyales Staatsverständnis, d. h. die Kontroll- und Genehmigungstätigkeiten der in der Gewerbeaufsicht Beschäftigten müssen unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen bleiben. Aktuelle Bestechungsskandale sollen in der deutschen Wirtschaft auch in Zukunft die Ausnahme bleiben.
Gefahrenquellen erfassen und Risiken für Menschen am Arbeitsplatz vermeiden – darum geht es beim Arbeitsschutz. Nach speziellen Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ausgebildete Sicherheitsingenieur/-innen sind in Büroräumen, Werkstätten und Produktionshallen oder auf Baustellen im Einsatz. Als Angehörige des öffentlichen Dienstes arbeiten die Expert/-innen kostendeckend und stehen nicht im Wettbewerb mit anderen Anbietern, denn die Gesundheit der Beschäftigten darf nicht durch Zeit- und Kostendruck beim Arbeitsschutz gefährdet werden.
Ob falsch geparkte Autos, gefährliche Hunde, Kneipenlärm oder (nicht erhobenes) Dosenpfand: Mit Bußgeldern machen sich die Mitarbeiter/-innen der Ordnungsämter immer wieder bei denjenigen unbeliebt, die sich nicht an gewisse Vorschriften halten wollen. Ordnungswidrigkeiten zu ahnden ist allerdings keine Schikane, sondern dient der Allgemeinheit. Wenn etwa ein Fahrzeug quer auf dem Bürgersteig parkt, wird das Bußgeld nicht fällig, weil die Gemeindekasse Geld braucht, sondern das Auto Fußgänger/-innen (und Rad fahrende Kinder) zwingt, auf die Straße auszuweichen und sich dort in Gefahr zu begeben.
Freiheitsentzug als Strafe ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Kein Wunder, dass die 38.000 Justizvollzugsbediensteten bei der Arbeit mit den rund 80.000 Insassen in den deutschen Gefängnissen Anfeindungen ausgesetzt sind. Ungefähr 3.000 Stellen fehlen bundesweit. Statt diese missliche Lage zu beheben, wollen einige Länder dem amerikanischen Beispiel folgen und den Haftvollzug (teilweise) privatisieren. Die Lobby der „Gefängnisindustrie“ gilt dort als sehr erfolgreich bei der Verschärfung der Strafgesetzgebung. Klar: Nur voll ausgelastete Gefängnisse bringen maximalen Gewinn ...
Die Polizei hat die Sicherheit im Innern des Landes zu garantieren und die Bürger/-innen vor Kriminalität zu schützen. Rund 300.000 Menschen arbeiten für die Polizei, davon rund 260.000 Beamte. Sie bekämpfen jährlich über sechs Millionen Straftaten. Sie lenken und kontrollieren die zunehmenden Verkehrsströme und bekämpfen das Verkehrsunfallgeschehen. Die Aufgaben der Polizei wachsen täglich, die Arbeitsleistung der Polizeibeschäftigten steigt und ihre Einkommen werden gekürzt. Gleichzeitig werden Stellen abgebaut, und in moderne Technik wird zu wenig investiert.
Als ehemaliger Bundesgrenzschutz schützt die Bundespolizei zwar immer noch die Grenzen, übernimmt aber inzwischen zusätzlich viele neue Aufgaben: Sie bewacht Bahnhöfe, Großflughäfen, diplomatische Vertretungen im Ausland und die Verfassungsorgane des Bundes. Außerdem unterstützen Bundespolizist/-innen ihre Kolleg/-innen vom Bundeskriminalamt beim Personenschutz. Angesichts dieser Leistungen ist die fortwährende Diskussion über mögliche Inlandseinsätze der Bundeswehr unverständlich und ärgerlich: Polizeiaufgaben gehören in die Hände der dafür gut ausgebildeten Polizist/-innen.
Neben Ihrer ältesten Aufgabe, Brände zu löschen, hat sich das Aufgabenspektrum der Feuerwehr auf fast alle Bereiche des Lebens ausgedehnt. Retten, Löschen, Bergen und Schützen, ist das Motto der ca. 27.500 Feuerwehrleute bei den Berufsfeuerwehren sowie der Angehörigen der etwa 20.000 Freiwilligen Feuerwehren. Sie helfen rund um die Uhr nicht nur bei Unfällen, Sturmschäden und Überschwemmungen, sondern sind auch im Rettungsdienst tätig oder dekontaminieren Personen und Gerät bei Seuchen (Vogelgrippe) oder nach Störfällen in AKWs. Kurz: Sie retten Menschen und Tiere aus lebensbedrohlichen Notlagen und erhalten durch ihre Tätigkeit hohe Sachwerte. Wer schon einmal in einer Notlage war, weiß wie lebenswichtig eine schnelle und professionelle Hilfe ist.
Im Rettungsdienst leisten ausgebildete Sanitäter/-innen und Rettungsassistent/-innen Notversorgung am Unfallort. Sie führen erste Untersuchungen durch, legen Infusionen und EKGs an und applizieren Sauerstoff. Und natürlich verabreichen sie während der Fahrt mit Blaulicht ins Krankenhaus schmerzlindernde Mittel. Die Rettungsdienste arbeiten kostendeckend, sie dürfen keinen Gewinn erwirtschaften. Dadurch kommt es nicht zu einem Wettbewerb mit anderen Anbietern oder gar zum „Feilschen“ um Unfallopfer. Private Dienste würden versuchen, Kostenvorteile über niedrige Löhne zu erzielen – und so die gute Versorgung gefährden.
Derzeit dienen mehr als 247.000 Soldat/-innen im Heer, in der Luftwaffe und der Marine. Über 100.000 Zivilbeschäftigte der Verwaltung der Bundeswehr sorgen u. a. dafür, dass die Soldat/-innen rechtzeitig ihren Sold erhalten und adäquat untergebracht, bekleidet und verpflegt sind. Die Verkleinerung der Bundeswehr und die Ausrichtung auf internationale Einsätze bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Verwaltung: Standorte werden geschlossen und Angestellte versetzt.
Die Zivilbeschäftigten sind aber überwiegend Geringverdiener/-innen, denen ein Umzug finanziell nicht zugemutet werden kann.
Katastrophenschutz ist grundsätzlich – anders als der Zivilschutz im Fall bewaffneter Angriffe auf die Bundesrepublik – Angelegenheit der Länder. Im Gegensatz zu anderen Formen der Gefahrenabwehr wie Brandschutz oder Verbrechensbekämpfung ist er aber nicht einer bestimmten Behörde zugeordnet. Im Falle einer Katastrophe, also bei Hochwasser, Dürre oder einem Erdbeben, wirken Landesbehörden, Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW) zusammen – nach vorab entwickelten Hilfsplänen.
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht zu erfahren, wer welche Daten über sie speichert. Grundsätzlich ist die Sammlung und Verwendung personenbezogener Daten verboten – es sei denn, es geschieht auf einer klaren rechtlichen Grundlage. Zu den geschützten Daten gehören Angaben wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und IP-Adresse beim Surfen sowie Daten, die Informationen zu ethnischer Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung, Gesundheit und Sexualleben enthalten. Um die Einhaltung dieser Regeln kümmert sich eine öffentliche Stelle: der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Ohne Wettbewerb keine Marktwirtschaft. Deshalb gehen die Beschäftigten des Bundeskartellamts gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das Amt hat weitgehende Befugnisse, es kann Fusionen untersagen und Bußgelder für Wettbewerbsbeschränkungen verhängen – bis zu zehn Prozent der im Vorjahr erzielten Gesamtumsätze eines Unternehmens. Den Bürger/-innen kommt die Arbeit der Wettbewerbshüter direkt zugute, denn immer wieder versuchen Unternehmen, den Wettbewerb auszuhebeln, indem sie Preise durch Absprachen künstlich hochhalten oder Gebiete und Kundenkreise unter sich aufteilen. Aktuelles Beispiel: die Energieversorger.
Erfolgreiche Erfindungen finden häufig Nachahmer. Patente und Gebrauchsmuster zum Schutz der technischen Komponenten, die Marke zum Schutz des „guten Namens“ und das Geschmacksmuster zum Schutz des Designs gewähren Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche. Dieser Schutz liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das rund 2.700 Angestellte, darunter 585 Patentprüfer/-innen und 120 Markenprüfer/-innen, beschäftigt. Angesichts der hohen Qualifikationen (fünf Jahre Berufserfahrung, zwei Fremdsprachen, Prädikatsexamen) gilt die Bezahlung der Beschäftigten als viel zu gering.
Die rund 1.500 Eichbeamt/-innen kontrollieren, ob das Brot wirklich so viel wiegt wie angegeben, ob die Zapfsäule die richtige Literzahl abgibt oder ob der Stromzähler den Verbrauch richtig misst. Ein neues Eichgesetz soll nun das Messwesen für private Anbieter öffnen. Private Dienste können nicht so objektiv und uneigennützig tätig sein, wie es das staatliche Eichwesen erfordert. Da die Eichbehörden kostendeckend arbeiten, wäre eine Privatisierung volkswirtschaftlich fragwürdig – zumal mit der notwendigen Überwachung der Privaten den Ländern zusätzliche Kosten von etwa 23 Millionen Euro pro Jahr entstehen.
Computerviren, Dialer, Datenklau ... Welche Gefahren durch den Einsatz moderner Informationstechnologie (IT) in den nächsten Jahren auf Staat und Menschen zukommen werden, kann niemand abschätzen. Klar ist nur, dass der Schutz wichtiger Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Kommunikation) alle betrifft. Seit 1991 übernimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit seinen rund 450 Beschäftigten die Aufgabe, Behörden, Unternehmen und Verbraucher/-innen über Risiken und Sicherheitsmaßnahmen im Computerverkehr zu informieren und die Gefahren abzuschätzen.
Der staatliche Deutsche Wetterdienst (DWD) sorgt zwar nicht für Dauersonnenschein, erbringt aber als unabhängige Einrichtung meteorologische Leistungen für die Allgemeinheit sowie für einzelne Nutzer wie Schiff- und Luftfahrt, Landwirtschaft oder Wissenschaft. Hauptaufgabe des DWD ist, vor wetterbedingten Gefahren zu warnen und Klimaänderungen zu bewerten. Die rund 2.600 Beschäftigten des DWD betreiben mit 173 hauptamtlichen Wetterstationen das dichteste meteorologische Messnetz in Deutschland.